Was wird unter Inventar verstanden?

Als "Inventar" gilt das in dem Fahrzeug vorhandene Haushaltsinventar: Kleidung, Backschaftsgeschirr (Töpfe und Pfannen usw.), Bettzeug, Bücher, Telefon und ähnliches.

In der Police wird für dieses Inventar eine separate Versicherungssumme (20% der Versicherungssumme des Fahrzeugs) genannt, für die keine Prämie berechnet wird. Sachen wie nautische und elektronische Geräte und sonstige Navigationshilfsmittel, Segel, Rettungs- und Sicherheitsmittel, spezifische Segelkleidung, Seekarten und -führer, Festmacherleine und Fender werden als "Schiffsausrüstung" betrachtet. Der Wert der Schiffsausrüstung gilt als Teil der in der Police genannten Versicherungssumme für "Fahrzeug, Motor(en) und Schiffsausrüstung".