Schaden­freiheits­rabatt (Bonus-Malus-Regelung)

Abhängig von der Anzahl schadenfreier Versicherungsjahre erhalten Sie einen Rabatt (Bonus) auf die Basisprämie. Dieser Rabatt kann bis zu 50% betragen. Ein Schaden muss nicht unbedingt fatal sein. Es gelten nämlich günstige Rückstufungsregeln. Sollten in einem einzigen Versicherungsjahr vier oder mehr Schadensfälle auftreten, so findet immer ein Rückfall in Stufe -2 statt.

Zu Versicherungsbeginn findet eine sogenannte Einstufung statt. Je mehr schadenfreie Jahre Sie nachweisen können, desto höher Ihre Einstufung. Die schadenfreien Jahre müssen mit einer Original-Ausschlusserklärung der vorangehenden Versicherungsgesellschaft nachgewiesen werden. Diese Erklärung darf im Prinzip nicht älter als ein Jahr sein.